Seit dem 1. Januar 2020 darf man in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Motorrad fahren, ohne einen Motorradführerschein zu haben.
Um den Zusatz 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B zu bekommen, müssen Fahrer*innen zum Beispiel mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen sowie eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden erfolgreich absolviert haben.
Was Ihr noch wissen solltet, erklären wir Euch im Rahmen unseres Infoabends am Donnerstag, den 20. Februar ab 19:30 Uhr bei uns in Kooperation mit der VAM.
Leitet die Info gerne an alle weiter, die schon immer mal fahren wollten, aber den Aufwand für einen Motorradführerschein scheuen.